Zur Zeit gelten keine Corona-Schutz- Maßnahmen
Ab 4. März 3G im Gastgewerbe
1. Ab dem 4. März 2022 gilt in Hotellerie und Gastronomie die 3G-Regel.
Nach Innen- und Außengastronomie wird nicht mehr unterschieden.
Der Zutritt wird dann wieder möglich sein für
– Geimpfte (Vollimpfschutz, d.h. mindestens zwei Piekse),
– Genesene (ab dem 28. Tag nach der Feststellung der Infektion bis zum 90. Tag) und
– nicht immunisierte Personen mit tagesaktuellem Negativ-Test.
Damit greift ab diesem Zeitpunkt die sogenannte 3G-Regelung.
In den Gastgewerbebetrieben entfällt die Maskenpflicht, und zwar für Gäste und Mitarbeiter. Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen. 3G-Regelung gilt auch für Übernachtungsangebote. Auch in Schwimmbädern & Saunen
gilt 3G
Testmöglichkeiten in Höhr-Grenzhausen:
Hotel Heinz – Bergstraße, 56203 Höhr-Grenzhausen – online Terminvergabe- www.hotel-heinz.de/schnelltest/
Teststelle VG Höhr-Grenzhausen, Hermann-Geisen-Straße 64, 56203 Höhr-Grenzhausen –
https://termine-reservieren.de/termine/westerwaldkreis/select2?md=23
